ethnische und religioese hintergruende werden bei straftaten von „justiz“ und medien nicht mehr explizit genannt.
sie sind aber fuer jeden klar erkennbar am urteil:
laecherliche symbolstrafen weisen den taterInnen stets als anders sozialisierten, sprich migrationsmohamedaner aus.
drakonische verurteilungen z.b. bei verkehrsbagatellen sind typisch fuer taeterInnen aus ureinwohnerkreisen.
im grundgesetz steht das zwar anders,
sch… drauf!
Von: auyan
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